| Neuheit auf dem Strommarkt

Sofortprüfung Ihrer privaten Strom­rechnung

»Jetzt die letzte Jahresabrechnung prüfen


Stromrechnungs-Prüfung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,

nach unseren Erfahrungen hatten in den vergangenen Jahren etwa 15 Prozent der Haushalte in Deutschland Probleme mit fehlerhaften Stromrechnungen. Nutzen Sie unseren Strom-Kosten-Check und überprüfen Sie jetzt selbst Ihre Abrechnung! Die Neu­berech­nung dauert keine 5 Minuten und kostet nur 10,00 Euro.

Wir haben inzwischen Jahresabrech­nungen von 29 Strom­lieferan­ten erfolgreich geprüft. Bitte beachten Sie, dass Sie unser Prüfungs-Tool nur dann verwenden können, wenn Ihre Stromrechnung von einem bereits geprüften Lieferanten stammt.

»Bereits geprüfte Stromlieferanten


Daten für die Energiewirtschaft

Schritt 1:  Rechnung prüfen!

So können Sie Ihre Stromkosten neu berechnen lassen:

  1. Sehen Sie erst einmal hier nach, ob Ihr Stromlieferant bereits von uns geprüft wurde. Wenn nicht, können Sie die automatische Prüfung hier auf der Seite nicht verwenden. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Zähler nicht von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber stammt. Lassen Sie uns stattdessen Ihre Jahresabrechnung als PDF-Datei oder gut lesbare Fotos per E-Mail zukommen. Wenn es sich bei den zugesandten Unterlagen tatsächlich um eine Rechnung eines bei uns noch nicht gelisteten Stromlieferanten handelt, werden wir diese gerne zeitnah prüfen. Das ist für Sie als Neukunde kostenlos! Das Strom-Prüfungs-Ergebnis senden wir dann an die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse.
  2. Ist Ihr Stromlieferant hier gelistet, können Sie den Strom-Kosten-Check jetzt durchführen. Nehmen Sie dazu Ihre letzte Strom­rechnung zur Hand, suchen Sie die Angaben zum Abrechnungs­zeitraum und den Jahres­verbrauch in kWh, dann den Netto-Arbeitspreis in ct/kWh und schließlich den Netto-Jahres-Grundpreis in Euro.
  3. ZähleranlageTragen Sie in die nachfolgenden Felder die Angaben zu Ihrem Standort, Ihre E-Mail-Adresse und die herausgesuchten Rechnungsdaten ein. In der Regel gibt es in jeder Rechnung zwei Abrechnungs-Zeiträume. Sollten es mehr sein, fügen Sie einfach einen weiteren Zeitraum hinzu. Abschließend wählen Sie bitte noch Ihren Zähler-Typ. Diesen finden Sie in Ihrer Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich des Hauses. Vielleicht hilft Ihnen auch die Vergrößerung der hier abgebildeten Zähleranlage.
  4. Lesen Sie die Hinweise zum Datenschutz und klicken Sie dann auf den Button "Stromkosten neu berechnen".

Hinweis: Unser Tool prüft ausschließlich Rechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2022 und bis maximal 30.000 kWh Ver­brauch. Wenn Sie einen höheren, z.B. gewerblichen Verbrauch überprüfen wollen, senden Sie uns bitte eine  »Anfrage per E-Mail

Wärmepumpentarife können übrigens nicht geprüft werden!

»Häufig gestellte Fragen


Ihr Standort / Ihre E-Mail-Adresse / Ihr Stromlieferant


Ihre Rechnungsdaten

















Schritt 2:  Zehn Euro investieren!

Wenn die Neuberechnung erfolgreich war und Sie die Daten sehen möchten, klicken Sie auf den Button "Datensatz kaufen".

Für die neu berechneten Daten erheben wir eine Service-Pauschale von 10,00 Euro inkl. MwSt.

Sie können mit Ihrer Kreditkarte, per Lastschrift und über Ihr PayPal-Konto bezahlen. Wenn wir einen Zahlungseingang verbuchen können, senden wir Ihnen eine E-Mail mit dem Rechnungsbeleg sowie dem Datensatz zum Strom-Prüfungs-Ergebnis an Ihre oben eingetragene E-Mail-Adresse.


StromkostenRückzahlung

Schritt 3:  Geld zurück!

Die Neuberechnung zeigt eine erhebliche Differenz zu der Stromkosten-Abrechnung Ihres Energieversorgers?

So kommen Sie an Ihr Geld:

  • Sie wenden sich selbst an Ihren Stromlieferanten.
  • Sie beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
  • Sie informieren sich vorab bei der Bundesnetzagentur. Dort steht Ihnen eine Vorlage für eine Verbraucherbeschwerde zur Verfügung. Hinweis: Wir haben die Vorlage in Bezug auf unser Prüfungstool etwas angepasst. Unsere Empfehlung: Laden Sie die Vorlage (eine editierbare PDF-Datei) über den nachfolgenden Link herunter, füllen Sie das Schreiben aus und senden es direkt an das Unternehmen, bei dem Sie sich beschweren wollen.

»Vorlage für eine Verbraucherbeschwerde


Der Verbraucherservice der Bun­desnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Kunden Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushalts­kunden und über Streit­beilegungs­verfahren zur Verfügung und ist unter folgenden Kontakt­daten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen | Verbraucherservice
Postfach 8001, 53105 Bonn | Telefon: 030 22480 500 | Fax: 030 22480 323 | E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Skando Service GmbH – Ihre Energie­kosten jederzeit im Blick

FAQ / Begriffserklärungen

Häufig gestellte Fragen


Grundsätzliches

  • Regelmäßig wurden wir von Freunden und Kunden gebeten, ihre privaten Abrechnungen zu prüfen, weil sie nicht wussten, wie sie die Einzelpositionen aus den Gesamt­mengen heraus­rechnen können. Aufgrund der vielen Anfragen haben wir im Internet und bei den bekannten Institutionen nach einem seriösen Prüfungstool für private Stromrechnungen gesucht, sind aber leider nicht fündig geworden. Also haben wir selbst ein solches Tool programmiert. Wir wünschen einen erfolgreichen Strom-Kosten-Check.
  • Im Gegensatz zu diversen anderen Prüfungs- und Vergleichsplattformen, und obwohl wir für den einen oder anderen Energieversorger beratend tätig sind, sprechen wir keine Strom­anbieter-Empfehlung aus und erhalten folglich auch keine Provisi­onen. Wir wollen für unsere Kunden zu jeder Zeit ein transparenter und unabhängiger Energie-Optimierer bleiben.
  • Wir speichern grundsätzlich nur Daten, die zur Neuberechnung der Strom­kosten an dem jeweiligen Standort benötigt werden. Weitere Infor­mationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • Um private Stromrechnungen mit allen bundesweit zur Verfügung stehenden Stromtarifen vergleichen zu können, kooperieren wir mit der ene't GmbH, die auf die systematische Erfassung energiewirtschaftlicher Daten spezialisiert ist.
  • In der Energiewirtschaft können aufgrund fehlender Vorgaben die Monats-Zeiträume auf verschiedene Weise abgerechnet werden. Es gibt Lieferanten, die z.B. den Januar exakt mit 31 Tagen abrechnen, andere verwenden für jeden Monat 30 Tage als Durchschnittswert, wiederum andere rechnen auf 365-Tages-Basis.
  • Da unser Tool die tatsächlichen Tage der jeweiligen Monate zu Grunde legt (wie es eigentlich Standard sein sollte), kann es also zu minimalen Abweichun­gen kommen. Diese Rundungsdiffe­renzen sind keine Fehler im engeren Sinne, sondern unumgänglich.
  • Ihr Stromlieferant ist rechtlich ver­pflichtet, Ihnen 6 Wochen nach dem Belieferungsjahr eine fehlerfreie Stromrechnung zu erstellen. Kommt dieser selbst nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens zwei Wochen seinen vertraglichen Pflichten nicht nach oder verweigert er sogar eine Stellung­nahme, steht Ihnen ein Sonder­kündigungsrecht zu und Sie können den Vertrag per außer­ordentlicher Kündigung vorzeitig beenden.
  • Einspruchsfrist: Wenn Sie mit der Verbrauchsabrechnung Ihres Strom­anbieters nicht einverstanden sind, haben Sie eine Frist von 3 Jahren, der Rechnung zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt der dort abgerechnete Preis automatisch als rechtmäßig.
  • Schlichtungsverfahren: Als Ver­braucher haben Sie einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Be­schwerdeverfahren bei dem Unter­nehmen, mit dem Sie einen Vertrag zur Energielieferung abgeschlossen haben. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Wie Sie vorgehen können, erfahren Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

Preise / Tarife

  • Der Arbeitspreis ist die wichtigste Größe für die Höhe der Stromrechnung. Abgerechnet wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). lm Arbeits­preis sind alle Umlagen, Steuern und die Kosten für den Energieeinkauf enthalten.
  • Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig. Er wird für die Bereit­stellung der Leistung (Strom, Gas, Wasser) erhoben und enthält die jährlichen Kosten, die bei der Ablesung und Abrechnung entstehen.
  • Die Beschaffungs- und Vertriebskosten setzen sich aus dem Energiepreis zum Zeitpunkt des Einkaufs, den Konditionen aus der eingekauften Volumenmenge und der Marge für den Stromlieferanten zusammen. In dieser Position kann es zu Abweichungen kommen, weil uns die genannten Faktoren zum Zeitpunkt der Neuberechnung nicht bekannt sind und auch nicht bekannt sein können.
  • Das sind Gebühren des Energienetz­betreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die da­mit verbundenen Dienstleistungen. Sie sind verbindlicher Bestandteil der Rechnung und werden zusätzlich gesondert ausgewiesen.
  • Der Zweitarifzähler erfasst den Ener­giever­brauch auf zwei getrennten Zählwerken. Sie werden z.B. bei Nachtspeicher­heizungen und Wärmepumpen eingesetzt, da mit ihnen der Verbrauch für zwei Zeit­abschnitte getrennt erfasst werden kann. Tagsüber wird zum Hochtarif (HT) abgerechnet, nachts zum Nieder­tarif (NT). Bei einem Zwei­tarifzähler gibt es demnach zwei Verbrauchs­zahlen auf der Basis zweier unter­schiedlicher Arbeits­preise (ct/kWh).
  • Der Strompreis beinhaltet die 4 Haupt­komponenten Erzeugung, Transport, Umlagen und Steuern, wobei der Transport des Stroms über verschie­dene Spannungsebenen erfolgt. Von Hochspannungs­leitungen (380kV bis 110kV) über mittlere 20-kV- bzw. 10kV-Leitungen, herunter­transformiert auf die kleinste Spannungsebene in Nieder­spannung zwischen 400V und 230V. Je kleiner die Spannungsebene für die Nutzung (Entnahmeebene) ist, desto höher sind die resultierenden Kosten, da schließlich alle über­geordneten Spannungs­ebenen mit bezahlt werden müssen. Die Ent­nahmeebene bestimmt also letztlich die Höhe der Netznutzungs­entgelte.

Umlagen / Abgaben

  • Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Steuer auf den Strom- und Gasver­brauch. Sie wird vom Energie­versorger für den Verbrauch bzw. die Entnahme von Strom aus dem Netz im deutschen Steuergebiet erhoben.
  • Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig. Er wird für die Bereit­stellung der Leistung (Strom, Gas, Wasser) erhoben und enthält die jährlichen Kosten, die bei der Ab­lesung und Abrechnung entstehen.
  • Mit dieser Umlage werden gemäß dem Erneuer­baren-Energien-Gesetz (EEG) die Kosten, die mit der gesetzlichen Förderung von Strom aus Anlagen erneuerbarer Energie­träger entstehen, auf die Strom­kunden verteilt. Die Höhe der Um­lage wird nach gesetzlichen Rege­lungen von den Über­tragungs­netzbetreibern jährlich neu festgelegt.
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und (Fern-)Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zu­schlag. Diese Kosten werden gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
  • Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungs­leitungen. Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil der Energiepreise und werden an den Netzbetreiber abgeführt.
  • Die Betreiber von Offshore-Anlagen haben gemäß § 17 f Energie­wirt­schaftsgesetz (EnWG) seit dem 1. Januar 2013 gegenüber Übertra­gungsnetzbetreibern Anspruch auf Entschädigungs­zahlungen für eine gestörte oder verzögerte Netzan­bindung. Mit einem Aufschlag auf die Netzentgelte werden auch die Letzt­verbraucher an den dadurch ent­stehenden Kosten beteiligt.
  • Die Verordnung über Vereinbarun­gen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) gleicht gemäß § 18 die Vergütungs­zahlungen der Übertragungsnetz­betreiber an Anbieter von Abschalt­leistungen aus. Das sind Betriebe, die z.B. kurzfristig auf Lieferung von Strom verzichten können, wenn gerade nicht genug Strom im Netz vorhanden ist. Dieser Betrag wird auf alle Letzt­verbraucher umgelegt.

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Entdecken Sie die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen

Gestiegene Gas- und Strompreise, erneuerbare Energien, neue technische Herausforderungen – für Unternehmen ein echtes Problem. skando energie aus Hannover kann hier weiterhelfen – zum Beispiel bei der energetischen Optimierung der Betriebsabläufe, beim Energieeinkauf, der Einführung neuer Technologien oder auch bei der Beantragung von Fördermitteln.

Seit 2021 ist skando energie als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf dem Energiemarkt vertreten und unter­stützt seither Privatkunden und diverse Unternehmen bei der Prozess- und Energiekosten­optimierung mit einem eigenen intelligenten Messsystem, das dauerhaft den Energieverbrauch überwacht. Des Weiteren helfen wir bei der Beantragung von Förder­mitteln und beraten Sie bei der Einführung neuer Technologien.